LG Berlin – Positive Auskunft des Vermieters kein negatives Schuldanerkenntnis

Eine Bescheinigung des Vermieters, wonach der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Mietvertrag regelmäßig nachgekommen ist, stellt grundsätzlich keinen Verzicht des Vermieters auf die Geltendmachung von weiteren mietrechtlichen Zahlungsansprüchen dar.

LG Berlin, Urteil vom 26.11.2010 -63 S 188/10- in GE 2011, 56

weitere Stichworte: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, Verzicht

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