BGH – Verwertungskündigung wegen Unverkäuflichkeit

Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung zum Zweck der Veräußerung einer im vermieteten Zustand unrentablen und nicht oder nur unter erheblichem Preisabschlag verkäuflichen Immobilie.

BGH, Urteil vom 08.06.2011 -VIII ZR 226/09- in WuM 2011, 426