Eine Heizkostenabrechnung, in der die gezahlten Vorauszahlugnen des Mieters überhaupt nicht berücksichtigt sind, ist formell wirksam.
LG Berlin, Urteil vonm 07.06.2011 -63 S 393/10- in GE 2011, 952
Informationen und Rechtsprechung zum Mietrecht
Eine Heizkostenabrechnung, in der die gezahlten Vorauszahlugnen des Mieters überhaupt nicht berücksichtigt sind, ist formell wirksam.
LG Berlin, Urteil vonm 07.06.2011 -63 S 393/10- in GE 2011, 952