Eine ungenehmigte Hundehaltung trotz Abmahnung ist eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters, die den Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
LG Berlin, Urteil vom 18.05.2012 -63 S 421/11- in GE 2012, 899
Informationen und Rechtsprechung zum Mietrecht
Eine ungenehmigte Hundehaltung trotz Abmahnung ist eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters, die den Vermieter zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
LG Berlin, Urteil vom 18.05.2012 -63 S 421/11- in GE 2012, 899