In der Insolvenz des Vermieters steht dem Mieter gegen vor Insolvenzeröffnung fällig gewordene Mieten ein Zurückbehaltungsrecht wegen der vertragswidrig nicht insolvenzfest angelegten Barkaution nicht zu.
BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 – IX ZR 9/12 – in WuM 2013, 103