In einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG ist nur die Erhöhung selbst zu erläutern, nicht dagegen die Bildung der erhöhten Einzelmiete insgesamt.
BGH, Urteil vom 4.12.2013 – VIII ZR 32/13 – in WuM 2014, 102
Informationen und Rechtsprechung zum Mietrecht
In einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG ist nur die Erhöhung selbst zu erläutern, nicht dagegen die Bildung der erhöhten Einzelmiete insgesamt.
BGH, Urteil vom 4.12.2013 – VIII ZR 32/13 – in WuM 2014, 102