BGH – Erläuterung der Mieterhöhung nach § 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG

In einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG ist nur die Erhöhung selbst zu erläutern, nicht dagegen die Bildung der erhöhten Einzelmiete insgesamt.

BGH, Urteil vom 4.12.2013 – VIII ZR 32/13 – in WuM 2014, 102