LG Berlin-Ersatz von Fliesenboden durch Holzboden

Die Ersetzung des bei Vermietung auf der Terrasse verlegten Fliesenbodens durch einen Holzboden ist eine Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand. Der Mieter hat einen Anspruch auf Wiederherstellung in der bisherigen Ausführung.

LG Berlin, Urteil vom 07.09.2016 – 65 S 3 1 5/15 – in WuM 2017, 14