KG – Modernisierungsmieterhöhung durch Erwerber

Der Erwerber eines Grundstücks, der nach BGB § 571 Abs 1 in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach MHG § 3 Abs 1 (juris: MietHöReglG) erhöhen, wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlasst worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese nach Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden sind.

KG, 8 RE-Miet 2505/00 vom 08.05.2000 in WuM 2000, 300 und GE 2000, 747

Print Friendly, PDF & Email