BGH: Instandhaltungsanspruch des Nießbrauchsberechtigten

Zur Instandhaltungspflicht des Vermieters, dem der Nießbrauch an der Mietsache zusteht, gegenüber dem Eigentümer, der die Sache gemietet hat.

BGH, Urteil vom 13.7.2005 – VIII ZR 311/04; GE 2005, 1182 f; NZM 2005, 780 f

Der Kläger, Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses in ungeteilter Erbengemeinschaft mit seiner Schwester, hat von seiner Mutter, der ein lebenslanger Nießbrauch zusteht, eine der Wohnungen gemietet. Er verlangt von seiner Mutter die Durchführung verschiedener Instandsetzungsarbeiten, darunter die Erneuerung der gesamten Elektroinstallation. Hierzu hat eine Vorschussklage erhoben. Nach der Entscheidung des BGH stünde einem mietvertraglichen Instandsetzungsanspruch jedenfalls § 536 a BGB i.V.m. § 242 BGB entgegen („dolo-petit-Einrede“). Die Mutter schulde aufgrund des Nießbrauchverhältnisses nur die gewöhnlichen Maßnahmen zur Unterhaltung, nicht aber Instandsetzungsarbeiten.

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