Zum Entfallen der Bindung an eine Kostenmietklausel in einem bestehenden Mietvertrag mit einer ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mit dem Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit aufgrund ergänzender Vertragsauslegung.
BGH v. 14.6.2006 – VIII ZR 128/05 – WuM 2006, 520
Die in dem Dauernutzungsvertrag mit einer Baugenossenschaft – oder mit einer ehemals gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft – enthaltene sogenannte Kostenmietklausel als Begrenzung des Mieterhöhungsrechts (§ 557 Abs. 3 BGB) wirkt nach dem Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit zum 31.12.1989 nicht mehr fort.
Eine Mieterhöhung nach §§ 558 ff. BGB ist daher seitdem auch ohne Darlegung der gestiegenen Kostenmiete möglich.