AG Charlottenburg – Berichtigung Betriebskostenabrechnung

Der Vermieter ist auch nach Erteilung einer Betriebskostenabrechnung und Auskehrung des sich daraus ergebenden Guthabens nicht gehindert, Nachforderungen aus der innerhalb der Abrechnungsfrist erfolgten Korrektur dieser Abrechnung geltend zu machen.

AG Charlottenburg, Urteil vom 18.01.2007 – 229 C 257/06 – in GE 2007, 297