Die mietvertragliche Vereinbarung über die Umlage der Kosten für einen „Pförtner“ oder „Concierge“ umfasst nicht die Kosten für einen Wachschutz.
AG Charlottenburg, Urteil vom 30.01.2007 -224 C 276/06- in GE 2007, 1125
Informationen und Rechtsprechung zum Mietrecht
Die mietvertragliche Vereinbarung über die Umlage der Kosten für einen „Pförtner“ oder „Concierge“ umfasst nicht die Kosten für einen Wachschutz.
AG Charlottenburg, Urteil vom 30.01.2007 -224 C 276/06- in GE 2007, 1125
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