Das unbefugte Trocknen von Wäsche auf de Geländer des Laubengangs vor der Mietwohnung berechtigt den Vermieter nicht zu fristlosen Kündigung.
LG Berlin, Urteil vom 23.02.2007 – 63 S 280/06 – in MM 2007, 181
Informationen und Rechtsprechung zum Mietrecht
Das unbefugte Trocknen von Wäsche auf de Geländer des Laubengangs vor der Mietwohnung berechtigt den Vermieter nicht zu fristlosen Kündigung.
LG Berlin, Urteil vom 23.02.2007 – 63 S 280/06 – in MM 2007, 181
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