LG Berlin – Mieterhöhung bei WBS-Miete

Wenn der Vermieter wegen einer vonr der IBB bewilligten Förderung die Miete wegen eines von dem Mieter vorgelegten Wohnberechtigungsscheins herabgesetzt hat, darf er die Miete nur dann ohne Durchführung des Verfahrens nach §§ 558 ff. BGB erhöhen, wenn der Mieter zuvor einem Mieterhöhungsverlangen mit einer höheren Miete ohne Berücksichtigung der bewilligten Förderung zugestimmt hatte bzw. zur Zustimmung entsprechend verurteilt worden ist.

LG Berlin Urteil vom 23.06.2009 -63 S 340/08- in GE 2009, 1319