Die Unterschreitung der Brüstungshöhe eines Balkons um 16,5 cm in einem denkmalgeschützten Haus stellt keinen Mietmangel dar.
LG Berlin, Urteil vom 07.08.2009 -63 S 540/08- in GE 2010, 343
Informationen und Rechtsprechung zum Mietrecht
Die Unterschreitung der Brüstungshöhe eines Balkons um 16,5 cm in einem denkmalgeschützten Haus stellt keinen Mietmangel dar.
LG Berlin, Urteil vom 07.08.2009 -63 S 540/08- in GE 2010, 343