LG Berlin – Ausstattungsmerkmale von Mieter und Vermieter, Raster Mietspiegel

Die Rasterfelder im Berliner Mietspiegel können für ein Erhöhungsverlangen nicht herangezogen werden, wenn die Ausstattungsmerkmale zum Teil vom Vermieter und zum Teil vom Mieter stammen.

LG Berlin, Urteil vom 31.07.2009 -63 S 60/08- in GE 2010, 273