Eine Regelung im Wohnraummietvertrag, wonach der Mieter dieSchön- heitsreparaturen „ausführen zu lassen“ hat, stellt eine unzulässige Fachhandwerkerklausel dar.
LG München I, Urteil vom 30. September 2009 -15 S 6274/09 – in GE 2010, 271
(Die Entscheidung wurde durch den BGH bestätigt.