LG Berlin – Vorwegabzug Gewerbe

Wird eine Betriebskostenabrechnung, in der ein Vorwegabzug für Gewerbe nicht vorgenommen worden ist, später dahin gehend erläutert, dass nur ein bereinigter Anteil der Gesamtkosten dargestellt worden ist, ohne diese selbst anzugeben, ist sie formell unwirksam.

LG Berlin, Urteil vom 19. Januar 2010 – 63 S 234/09 – in GE 2010, 413