Mieterhöhungsverlangen mit Typengutachten

Zur Erfüllung der formellen Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens genügt auch die Beifügung eines sogenannten „Typengutachtens“.

BGH,. Urteil vom 19.05.2010 -VIII ZR 122/09- in WuM 2010, 504

Print Friendly, PDF & Email