Zur Frage des Zustandekommens einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags unter Verwendung eines Vertragsformulars, das Angaben zur Größe der Wohnfläche nicht vorsieht.
BGH, Urteil vom 23.06.2010 -VIII ZR 256/09- in WuM 2010, 480; GE 201, 1047