Konkludente Wohnflächenvereinbarung auch ohne Angaben im Mietvertrag

Zur Frage des Zustandekommens einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrags unter Verwendung eines Vertragsformulars, das Angaben zur Größe der Wohnfläche nicht vorsieht.

BGH, Urteil vom 23.06.2010 -VIII ZR 256/09- in WuM 2010, 480; GE 201, 1047

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