BGH – Schallschutz über den Standard zur Bauzeit nur mit Vereinbarung

Ohne eine dahingehende vertragliche Regelung hat ein Wohnraummieter regelmäßig keinen Anspruch auf einen gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm erhöhten Schallschutz.

BGH, Urteil vom 07.07.2010 – VIII ZR 85/09- in WuM 2010, 483