BGH – formularmäßiger Kündigungsausschluss über mehr als 4 Jahre

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet.

BGH, Urteil vom 08.12.2010 -VIII ZR 86/10- in WuM 2011, 35