Elektroherd und Austausch Kastendoppelfenster als Modernisierung

Der Mieter ist verpflichtet, als Instandsetzung den Austausch eines vorhandenen Gasherdes durch einen Ceran 4-Platten Elektroherd und als Modernisierung die Verstärkung der Elektrosteigeleitung, die Schaffung eines modernen Bades gemäß Berliner Mietspiegel sowie den Austausch von Holzkastendoppelfenstern durch Isolierglasfenster zu dulden.

LG Berlin, Urteil vom 21.12.2010 -65 S 318/09- in GE 2011, 338