Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf der Abrechnungsperiode

  1. Nach einer Betriebskostenabrechnung ist eine Anpassung der Vorauszahlungen auch dann möglich, wenn bereits die folgende Abrechnungsperiode abgelaufen, aber noch nicht abgerechnet ist.
  2. Eine Anpassung von Betriebskostenvorauszahlungen ist nur für die Zukunft möglich.

BGH, Urteil vom 18.05.2011 -VIII ZR 271/10- in WuM 2011, 424