BGH – Probleme mit Vorauszahlungen

  1. Die vertragswidrige Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen.
  2. Das gleiche gilt für in der Betriebskostenabrechnung zu hoch oder zu niedrig angesetzte Vorauszahlungen oder den Ansatz von Soll-statt Ist-Vorauszahlungen.

BGH, Urteil vom 18.05.2011 -VIII ZR 240/10- in WuM 2011, 420

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