- Das Rauchverbot gemäß § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellte kein Mangel einer verpachteten Gaststätte dar.
- Der Verpächter ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser einen gesetzlich vorgesehenen Raucherbereich einrichten kann.
BGH, Urteil vom 13.7.2011-XII ZR 189/09- in GE 2011, 1227