OLG Düsseldorf-Verbrauchswerte und Grundlagen des Betriebskostenansatzes

  1. Zur Transparenz einer Betriebskostenumlagevereinbarung.
  2. Den Vermieter trifft regelmäßig keine sekundäre Darlegungslast für die tatsächlichen Grundlagen seines Betriebskostenansatzes. Vielmehr obliegt es zunächst dem Mieter, den Kostenansatz des Vermieters und die diesen zugehörigen Einzelkosten aufgrund einer Einsichtnahme in die den streitgegenständlichen Kostenarten zu Grunde liegenden Belege substantiiert zu bestreiten.
  3. Beruhenden die in die Betriebskostenabrechnungen eingestellten Verbrauchswerte aber auf der Ablesung eines geeichten Messgerätes, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch richtig wiedergeben.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.2.2012 -I-10 U 102/11-in GE 2012, 484

Print Friendly, PDF & Email