Im Gewerberaum-Mietrecht können Minderungsansprüche wegen eines Flächenmangels durch Formularvereinbarung der Parteien, wonach die nachträgliche Feststellung einer von der im Vertrag enthaltenen abweichenden Größe keine Partei berechtigt, eine Änderung der Miete zu verlangen, vollständig ausgeschlossen werden.
KG, Urteil vom 29.08.2005 – 23 U 279/04 – in GE 2005, 1190
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