Abrechnungszeiträume Betriebskosten in einer Gesamtabrechnung

1. Wenn über verbrauchsabhängige Betriebskosten nicht getrennt von den sonstigen Betriebskosten abzurechnen ist, so ist eine Gesamtabrechnung der Betriebskosten nicht deshalb formell unwirksam, weil der Abrechnungszeitraum einer in die Gesamtabrechnung eingestellten Abrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten nicht deckungsgleich ist mit dem der Gesamtabrechnung zugrunde liegenden Abrechnungszeitraum.

2. Bei einer auf das Kalenderjahr bezogenen Gesamtabrechnung über die Betriebskosten beginnt die Frist für die Abrechnung der Vorauszahlungen auf die Betriebskosten mit dem Ende des Kalenderjahres auch dann, wenn der in die Gesamtabrechnung einbezogenen Abrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten ein davon abweichender Abrechnungszeitraum – etwa die jährliche Heizperiode – zugrunde liegt.

BGH, Urteil vom 30.04.2008 -VIII ZR 240/07- in NZM 2008, 520-522 = GE 2008, 853-854

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Minderungsausschluss in der Geschäftsraummiete durch Formularklausel II

Eine vom Vermieter in einem Gewerberaummietvertrag verwendete formularmäßige Klausel, wonach eine Minderung der Miete ausgeschlossen ist, wenn die Nutzung der Räume durch Umstände beeinträchtigt wird, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, ist im Zweifel dahin auszulegen, dass sie die Minderung insoweit vollständig ausschließt und dem Mieter nicht die Möglichkeit der Rückforderung der Miete nach § 812 BGB belässt.

Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deswegen unwirksam.

BGH, Urteil vom 23.04.2008 -XII ZR 62/06- in NJW 2008, 2497-2499

LG Berlin – Darlegungslast des Mieters für überhöhte Heizkosten

Der Mieter kann von dem Vermieter grundsätzlich keine Erläuterung über den hohen Verbrauch von Heizkosten verlangen, da ein überdurchschnittlicher Verbrauch in der Regel das Resultat seiner Heizgewohnheiten ist.

LG Berlin, Hinweisbeschluss vom 21.04.2008 -67 S 43/08-, in GE 2008, 991-993

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BGH – Unverständlicher Verteilerschlüssel

Ist in der Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten (§ 556 Abs. 3 BGB) der Verteilerschlüssel unverständlich, liegt ein formeller Mangel vor, der zur Unwirksamkeit der Abrechnung führt (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 17. November 2004 – VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219, unter II 1 b).

BGH v. 9.4.2008 – VIII ZR 84/07 in GE 2008, 795 und WuM 2008, 351