Elektroherd und Austausch Kastendoppelfenster als Modernisierung

Der Mieter ist verpflichtet, als Instandsetzung den Austausch eines vorhandenen Gasherdes durch einen Ceran 4-Platten Elektroherd und als Modernisierung die Verstärkung der Elektrosteigeleitung, die Schaffung eines modernen Bades gemäß Berliner Mietspiegel sowie den Austausch von Holzkastendoppelfenstern durch Isolierglasfenster zu dulden.

LG Berlin, Urteil vom 21.12.2010 -65 S 318/09- in GE 2011, 338

BGH – formularmäßiger Kündigungsausschluss über mehr als 4 Jahre

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet.

BGH, Urteil vom 08.12.2010 -VIII ZR 86/10- in WuM 2011, 35

Keine Einwendungsfrist bei formell unwirksamer Betriebskostenabrechnung

Der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung setzt die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nicht in Gang. Dies hat zur Folge, dass der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB hinsichtlich der Kostenpositionen nicht greift, bei denen es an einer in formeller Hinsicht ordnungsgemäßen Abrechnung fehlt.

BGH, Urteil vom 08.12.2010 -VIII ZR 27/10- in WuM 2011, 101; GE 2011, 404