BGH – irrtümliches Guthaben

Der Vermieter kann einen irrtümlich errechneten Guthabenbetrag aus einer Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Frist nicht zurückfordern oder mit einem bereicherungsrechtlichen Erstattungsanspruch in Höhe des Guthabens gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufrechnen.

BGH, Beschluss vom 3.5.2011 -VIII ZR 139/10- in WuM 2011, 421

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