- Bei Vermietung einer Wohnung an einen eingetragenen Verein liegt kein Wohnraummietverhältnis vor.
- Zwar kann die Anwendung von Wohnraummietrecht auf ein Gewerbemietverhältnis vereinbart werden. Eine Vertragsklausel, wonach die §§ 558 ff. BGB gelten sollen, reicht dafür aber nicht.
LG Berlin, Urteil vom 09.09.2011 -63 S 605/10- in GE 2011, 1484