BGH – Aufzählung der Gebäude einer Wirtschaftseinheit

Die Frage, ob der Vermieter mehrere Gebäude zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen durfte, betrifft nicht die formelle Wirksamkeit, sondern die materielle Richtigkeit der Betriebskostenabrechnung für die Mietewohnung. In formeller Hinsicht ist die nähere Bezeichnung der von der Abrechnungseinheit erfassten Gebäude nicht geboten.

BGH, Beschluss vom 22.11.2011 -VIII ZR 128/11- WuM 2012, 97

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