LG Berlin – Wohngemeinschaft, Anspruch auf Mietertausch

Die Aufnahme eines neuen Mitmieters in eine Wohngemeinschaft ohne Erlaubnis des Vermieters berechtigt den Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB, da einer Wohngemeinschaft ein Anspruch auf Zustimmung zur Auswechslung einzelner Mitglieder zusteht.

LG Berlin, Urteil vom 28.08.2013 -65 S 78/13- in GE 2013, 1338

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