Der Mieter, der sich darauf beruht, der Vermieter habe eine Mangellage im Sinne des § 5 WiStG ausgenutzt, muss im Einzelnen darlegen, welche Bemühungen er bei der Suche nach einer angemessenen Wohnung unternommen hat und weshalb diese Suche erfolglos geblieben ist.
BGH-Versäumnisurteil vom 28.01.04 – VIII ZR 190/03 – in GE 2004, 540 und NZM 2004, 381
„BGH: Geringes Angebot im Sinne des § 5 WiStG, Mietwucher“ weiterlesen