BGH – Keine Kautionsverwertung während des laufenden Mietverhältnisses
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit jedenfalls wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.
BGH, Urteil vom 07. Mai 2014 – VIII ZR 234/13 – in WuM 2014, 418