BGH – Keine Kautionsverwertung während des laufenden Mietverhältnisses

Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit jedenfalls wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.

BGH, Urteil vom 07. Mai 2014 – VIII ZR 234/13 – in  WuM 2014, 418