OLG Frankfurt – Aufheizung großflächig verglaster Büroräume ist Lebensrisiko

Die Beurteilung, ob wegen der Aufheizung eines Gebäudes auf Grund Sonneneinstrahlung ein Mangel der Mietsache vorliegt, richtet sich nach den vertraglichen Gegebenheiten, nicht nach der Arbeitsstättenverordnung (entgegen OLG Rostock NZM 2001, 425).

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2007 in NZM 2007, 330

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OLG Stuttgart – Besucherverkehr mit Hartz IV-Abteilung als Minderungsgrund

Die Quantität und Qualität des Besucherverkehrs anderer Mieter des Gewerbeobjekts sowie die Aufhebung der Zugangskontrolle können den Mieter gewerblicher Räume unter Berücksichtigung der konkreten Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zur Mietminderung wegen Sachmangels berechtigen.

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2006 -13 U 51/06- in NZM 2007, 163

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KG – Nebenkosten ohne Vorschüsse, Verwirkung

  1. Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter neben dem Mietzins die im Vertrag genannten Nebenkosten zu zahlen hat, steht der Pflicht des Mieters zur Zahlung der Nebenkosten nicht entgegen, dass der Vermieter keine Kostenvorschüsse erhoben hat.
  2. Die Verwirkung einer Forderung setzt voraus, dass zum Ablauf einer gewissen Zeit (Zeitmoment) besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen.
  3. Hinsichtlich der zeitlichen Voraussetzungen gilt allgemein der Grundsatz, dass umso seltener Raum für eine Verwirkung sein wird, je kürzer die Verjährungsfrist ist.Bei kürzer verjährenden Forderungen (hier: Forderung aus Betriebskostenabrechnung für Gewerbemietsache) kann eine Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist nur aus ganz besonderen Gründen angenommen werden; die bloße Untätigkeit des Vermieters reicht insoweit nicht.

KG, Urteil vom 27.11.2006 -12 U 182/04- in GE 2007, 591

BGH – Angaben zur Untermiete bei Gewerbemiete

1. Zum Umfang der Auskunft, die der gewerbliche Vermieter vom Mieter verlangen kann, wenn dieser um die Erlaubnis zur Untervermietung nachsucht.

2. Bei Gewerbemiete kann der Vermieter eine persönliche Vorstellung des Untermieters und erweiterte Angaben zu dessen persönlichen Verhältnissen und Bonität verlangen, wenn eine Betriebspflicht besteht oder die Umstände (hier: Vermietung einer großen Teilfläche eines Einkaufszentrums) dies notwendig erscheinen lassen. [LS der Redaktion]

BGH v. 15.11.2006 – XII ZR 92/04 – NJW 2007, 288; GE 2007, 142

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KG – unwirksame Öffnungsklausel bei Gewerbemiete

Eine Klausel im Gewerbemietvertrag, wonach der Vermieter berechtigt sein soll, die Räume zu öffnen, zu reinigen und in einen bezugsfertigen Zustand zu bringen, ohne dass es insoweit einer Nachfristsetzung bedürfe, ist nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffer 1 BGB unwirksam.

KG, Urteil vom 30.10.2006 – 8 U 38/06 – in GE 2006, 1477

OLG Düsseldorf: Starre Renovierungsfristen auch bei Gewerbemiete

Wie im Wohnraummietrecht enthält auch die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag, „Schönheitsreparaturen sind mindestens in der Zeitfolge von drei Jahren in Küche, Bad und Toilette sowie von fünf Jahren in allen übrigen Räumen auszuführen“, einen starren Fristenplan, der den Mieter im Sinne des § 307 BGB unangemessen benachteiligt und zur Unwirksamkeit der Renovierungsklausel führt.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006 – I 10 U 174/05 – in GE 2006, 712

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KG – erhebliche Kostensteigerungen bei Betriebskosten

Sind einzelne Positionen der Betriebskosten (hier: Bewachungs- und Hauswartkosten) gegenüber dem Vorjahr um mehr als 10 % gestiegen, obliegt es dem Vermieter, hierfür nachvollziehbare Gründe anzugeben.
Geschieht dies nicht, können höchstens die Kosten des Vorjahres geltend gemacht werden.
KG, Urteil vom 12.01.2006 -12 U 216/04- in GE 2006, 382 und NZM 2006, 294

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