Das Angebot zum Abschluss eines Gewerbemietvertrags ist mangels ausdrücklicher Befristung jedenfalls dann nicht wirksam angenommen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB, wenn seit Zugang des Angebots 4 1/2 Wochen verstrichen sind.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2009 -I-24 U 210/08- in GE 2009, 1556