OLG Köln – Diskriminierung des Wohnungsbewerbers als „Neger“, Schadensersatz, Zurechnung

  1. Die Bezeichnung einer als Mietinteressent vorstelligen Person in direkter Ansprache als „Neger“ ist nach inzwischen gefestigtem allgemeinen Sprachverständnis eindeutig diskriminierend und verletzt den Betroffenen in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Der Eingriff in die Persönlichkeitssphäre ist unbefugt, wenn Motiv und Zweck auf die Ausgrenzung farbiger Mieter im Mietwohnobjekt gerichtet sind.
    Das Verschulden des zur Wohnungsbesichtigung beauftragten Hausmeisters als Verrichtungsgehilfen ist dem Hausverwalter – so er sich nicht exkulpieren kann – zuzurechnen.
  2. Schadensersatzansprüche des Verletzten können (hier:) durch entstandene Fahrtkosten zur Beratung im Antidiskriminierungsbüro und durch vergebliche Aufwendungen (hier:) für Fahrtkosten als Mietinteressent zum Mietobjekt gegeben sein. Es stellt einen Angriff auf die Menschenwürde des Mietinteressenten dar, dass ihm allein wegen seiner Hautfarbe die Möglichkeit zur Besichtigung und etwaigen Anmietung der Wohnung verweigert wird. Hierfür kann ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eingefordert werden.
  3. Die Geldentschädigung ist an der Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung zu bemessen, im Vordergrund steht der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers. Ein Bestreiten des Sachvortrags der Anspruchsteller und Berufungskläger oder der Verantwortlichkeit für eine Verletzungshandlung eines Verrichtungs gehilfen im Berufungsverfahren fließen in die Bemessung der Höhe der Geldentschädigung ein.
  4. Im (vorliegenden) Streitfall der Diskriminierung des Mietinteressenten hat dieser einen Auskunftsanspruch gegen der Hausverwalter auf Benennung der vermietenden Wohnungseigentümer und deren vollständiger Anschriften.

OLG Köln, Urteil vom 19.1. 2010 – 24 U 51/09 in WuM 2010, 81

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Ferienwohnung als zulässige Wohnnutzung bei Wohnungseigentum

  1. Bei der Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage darf nicht offen gelassen werden, ob der angefochtene Beschluss die Geltendmachung einer Unterlassungsklage bloß vorbereitet oder auf der Grundlage eines solchen Anspruchs eine bestimmte Nutzung des Sondereigentums untersagt.
  2. Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.

BGH, Urteil vom 15.01.2010 -V ZR 72/09- in WuM 2010, 376; GE 2010, 345

OLG Düsseldorf – Grobe Fahrlässigkeit beim Regress des Gebäudeversicherers

  1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlasst, ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für
    einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässiqkeit einzustehen hat.
  2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit.
  3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.

OLG Diisseldorf Urteil vom 10. Dezember 2009 -1-10 U 88/09 – in GE 2010, 121

AG Pankow-Weißensee – Mietobergrenze nach geförderter Modernisierung

Die besondere Mietobergrenze für Wohnungen in geförderten ModInst-Wohnhäusern schließt das Recht des Vermieters nicht aus, Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen; die staatliche Förderung wirkt zugunsten des Mieters, nicht zu Lasten des Vermieters.

AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 11.11.2009 -100 C 260/09- in GE 2009, 1629

BGH – Ausschlussfrist § 556 Abs. 3 BGB bei Betriebskosten im dinglichen Wohnungsrecht

  1. Wird bei der Bestellung eines dinglichen Wohnungsrechts schuldrechtlich vereinbart, dass der Berechtigte bestimmte Betriebskosten anteilig zu tragen und Vorauszahlungen zu leisten hat, gelten für die Abrechnung über die Vorauszahlungen die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB entsprechend.
  2. Liegt dem Wohnungsberechtigten nicht innerhalb der Ausschlussfrist eine formell ausreichende Betriebskostenabrechnung vor, so kann er die geleisteten Vorauszahlungen gemäß § 812 BGB zurückfordern.

BGH, Urteil vom 25.09.2009 -V ZR 36/09- in WuM 2009, 673

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BGH – Parabolantenne für Fernsehsender der PKK

Sofern das von Art. 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 GG geschützte Interesse eines ausländischen Mieters, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, das – gleichrangige – Grundrecht des Vermieters als Eigentümer aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG überwiegt, hat der Vermieter die Installation einer baurechtlich zulässigen Parabolantenne zum Empfang ausländischer Sender an einem von ihm zu bestimmenden Aufstellungsort zu genehmigen, sofern der Mieter für die Versicherung Sorge trägt und die Rückbaukosten gegenüber dem Vermieter sicherstellt.

BGH, Beschluss vom 16.09.2009 -VIII ZR 67/08- in WuM 2010, 29

KG – Kündigungsfolgeschaden nach verbotener Eigenmacht des Vermieters

Setzt der Vermieter den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses durch fristlose Kündigung im Wege der verbotenen Eigenmacht aus dem Besitz, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung. Ein Anspruch auf Ersatz des Kündigungsfolgeschadens kommt grundsätzlich erst ab Rückgabe der Mietsache, bzw. – im vorliegenden Fall – erst ab dem Zeitpunkt der offiziellen Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher in Betracht.

KG, Beschluss vom 14.09.2009 -8 U 135/09- in WuM 2009, 667

AG Aachen – Auskunftsanspruch über ladungsfähige Anschrift des Vermieters

Bei einem Mietvertrag besteht ein Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Hausverwalter hinsichtlich der Adresse des Vermieters jedenfalls dann gemäß § 242 BGB aus Billigkeitsgründen, wenn die außergerichtlichen Verhandlungen gescheitert sind und nunmehr der Klageweg beschritten werden soll. Da in diesem Fall der Vermieter selbst als Partei in Anspruch genommen werden muss, ist es auch geboten, dem Mieter die für die Klageerhebung notwendigen Angaben mitzuteilen.

AG Aachen, Urteil vom 03.09.2009 -112 C 51/09- in WuM 2009, 650

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KG – Nahwärme ist Fernwärme, Anwendbarkeit der AVB Wärme

Fernwärme im Sinne der AVBFernwärmeV liegt auch dann vor, wenn ein Dritter die Wärme in einer im Eigentum des Grundstückseigentümers stehenden Heizungsanlage eigenverantwortlich erzeugt.

KG, Urteil vom 01.09.2009 -27 U 76/08- in WuM 2010, 42

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OLG Frankfurt – Besichtigungsrecht des Vermieters

Wenn dem Vermieter ein Besichtigungsrecht „während der üblichen Tageszeiten werktags bis 19 Uhr“ im Mietvertrag eingeräumt worden ist, rechtfertigt dies die Besichtigung am Samstag zwischen 11 und 12 Uhr auch dann, wenn der Mieter ein Recht auf erlebnisreichen Samstag geltend macht.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 26.06.2009 -24 U 242/08- in WuM 2011, 95