BGH – Zwangsverwalter ohne Kaution

§ 152 Abs. 2 ZVG bezieht sich nur auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlagnahme bestehende Mietverhältnisse. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist deshalb nicht zur Auszahlung einer vom Mieter an den Vermieter geleisteten und von diesem nicht an den Zwangsverwalter weitergegebenen Kaution verpflichtet, wenn das Mietverhältnis bereits beendet und die Wohnung geräumt ist, bevor die Anordnung der Beschlagnahme wirksam wird.

BGH v. 3.5.2006 – VIII ZR 210/05 – WuM 2006, 403; GE 2006, 1035

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BGH – Betriebskostenabrechnung durch Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks hat bei einem im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anordnung der Zwangsverwaltung noch laufenden Mietverhältnis über die vom Mieter geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen auch für solche Zeiträume abzurechnen, die vor der Anordnung liegen.

BGH v. 3.5.2006 – VIII ZR 168/05 – WuM 2006, 402; GE 2006, 907

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BGH – Vorkaufsrecht des Mieters einer Eigentumswohnung

BGH – Vorkaufsrecht des Mieters einer Eigentumswohnung
Das gesetzliche Vorkaufsrecht steht dem Mieter einer umgewandelten Eigentumswohnung auch im freien Wohnungsbau nur für den ersten Verkaufsfall nach der Umwandlung zu. Es besteht deshalb nicht, wenn die Eigentumswohnung vor dem am 1. September 1993 erfolgten Inkrafttreten des § 570 b BGB a.F., der Vorgängerbestimmung des § 577 BGB, bereits einmal verkauft worden ist und nach diesem Zeitpunkt erneut verkauft wird (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 141, 194 [ = NJW 99, 2044; WuM 99, 400]).

BGH v. 29.3.2006 – VIII ZR 250/05 – WuM 2006, 260; GE 2006, 643

BGH – Mobilfunkanlage auch bei Herzschrittmacher kein Mangel

Zur Frage, ob dem Mieter von Wohnraum ein Anspruch gegen den Vermieter auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage zusteht, wenn die Anlage die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschreitet.

BGH v. 15.3.2006 – VIII ZR 74/05 – WuM 2006, 304; GE 2006, 777

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BGH – Kaution für mehr als 6 Monate bei Betriebskostenforderung

Der BGH bestätigt die bisherige Rechtsprechung zum teilweisen Einbehalt von Mietkautionen bei noch ausstehenden Nebenkostenforderungen des Vermieters.

Die Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.

BGH v. 18.1.2006 – VIII ZR 71/05 – in GE 2006, 510; MM 2006, 182; WuM 06, 197

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AG Tiergarten: Eingehungsbetrug des Mietinteressenten

Eingehungsbetrug bei Verwendung falscher Mietschuldenfreiheitsbestätigung

Weiß der Mieter bereits bei Vertragsabschluss, dass er die Mieter nicht zahlen kann und erklärt er wahrheitswidrig mittels einer Gefälligkeits-Mietschuldenfreiheits-bescheinigung, keine Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen zu haben, macht er sich des Betruges schuldig.

AG Tiergarten, Urteil vom 22.6.2005 – (260 Ds) 61 Js 1479/05 (326/05), GE 2005,1257

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BGH – Marktlage in der Gemeinde bei Mietwucher

Bei der Beantwortung der Frage, ob der Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen ausgenutzt hat, ist auf das gesamte Gebiet der Gemeinde und nicht lediglich auf den Stadtteil abzustellen, in dem sich die Mietwohnung befindet. Das Tatbestandsmerkmal des „geringen Angebotes“ ist deshalb nicht erfüllt, wenn der Wohnungsmarkt für vergleichbare Wohnungen nur in dem betreffenden Stadtteil angespannt, im übrigen Stadtgebiet aber entspannt ist.

BGH v. 13.4.2005 – VIII ZR 44/04 – in WuM 2005, 471; GE 2005, 790

Bereits in 2004 hatte der BGH entschieden, dass der Mieter die Voraussetzungen für den Rückforderungsanspruch wegen Mietpreisüberhöhung vollständig darzulegen hat. Insbesondere muss der Mieter das Vorliegen einer angespannten Wohnungsmarktlage darlegen, was in der Praxis bereits außerordentlich schwer fällt.

Hier stellt der BGH ergänzend klar, dass die notwendige Wohnungsknappheit nicht nur in der konkreten Gemeinde/Stadteil/Ortschaft, sondern für die weitere Umgebung, bei einer Großstand für das gesamte Stadtgebiet vorliegen muss.

Damit dürfte jedenfalls in Berlin und den anderen deutschen Großstädten wegen der insgesamt entspannten Wohnungsmarktlage der § 5 WiStG anders als in den Jahren 1990 bis 2002 praktisch keine Rolle mehr spielen.

BGH: Keine Schüssel für ausländische Mieter, wenn Kabelprogramme empfangbar

Hat der ausländische Mieter die Möglichkeit, durch Installation eines zusätzlichen Decoders an dem vorhandenen Kabelanschluss der Woh­nung fünf Programme seiner Heimat zu empfangen, geht das Recht des vermietenden Gebäudeeigentümers, die Fassade von einer Para­bolantenne des Mieters freizuhalten, dem über eine Parabolantenne zu befriedigenden Informationsbedürfnis des Mieters vor.

BGH v. 2.3.2005 – VIII ZR 118/04 – WUM 2005, 237; GE 2005, 428

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