Eigene Ausstattung des Mieters bei Mieterhöhung

Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache (hier: Bad und Sammelheizung) bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich auf Dauer unberücksichtigt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vermieter dem Mieter die Kosten erstattet hat oder die Parteien eine konkrete anderweitige Vereinbarung getroffen haben; hierzu genügt es nicht, dass sich der Mieter bei Abschluss des Mietvertrags zum Einbau der Ausstattung verpflichtet hat.

BGH, Urteil vom 07.07.2010 -VIII ZR 315/09- in WuN 201, 569 und GE 2010, 1109

BGH – Vertragsmiete nach Ende der Kostenmiete

Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnungsbau („Sozialwohnung“) ist die zuletzt geschuldete Kostenmiete einschließlich etwaiger Zuschläge nach § 26 NMV nunmehr als Marktmiete zu zahlen.

Die Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist steht der Anhebung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB nicht entgegen.

BGH, Urteil vom 16.06.2010 -VIII ZR 258/09- in GE 2010, 1051

Orientierungshilfe Mietspiegel: Bad ohne Fenster, schlechter Schnitt, Waschmaschine

Wohnwertmindernd wird berücksichtigt, dass die Wohnung mehr als ein gefangenes Zimmer hat und deswegen einen schlechten Schnitt aufweist, weil man in die beiden Zimmer im Seitenflügel, die wiederum nur direkt miteinander verbunden sind, nur durch das Wohnzimmer gelangen kann .

Dient der Kellerraum, den die Mieter tatsächlich nutzen, zugleich auch dem Durchgang zu einem weiteren Kellerraum, ist kein nur dem Mieter zugänglicher Abstellraum im Gebäude außerhalb der Wohnung vorhanden (Rn.19).

Das Merkmal „Bad mit WC ohne Fenster“ ist nicht gegeben, wenn in dem innenliegenden Bad das relativ kleine Fenster oberhalb des Hängebodens des Abstellraumes zwar nur einen geringen Lichteinfall bietet und wegen seiner Lage auch nur schwer zu öffnen ist, dies aber nicht zur vollständigen Funktionslosigkeit des Fensters im Hinblick auf Belichtung und Belüftung führt.

AG Wedding, Urteil vom 10.05.2010 -22b C 224/09- in GE 2010, 1349

AG Pankow-Weißensee – Mietobergrenze nach geförderter Modernisierung

Die besondere Mietobergrenze für Wohnungen in geförderten ModInst-Wohnhäusern schließt das Recht des Vermieters nicht aus, Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen; die staatliche Förderung wirkt zugunsten des Mieters, nicht zu Lasten des Vermieters.

AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 11.11.2009 -100 C 260/09- in GE 2009, 1629

LG Berlin – Spanneneinordnung Mietspiegel 2007

  1. Waschbecken im Bad sind nur dann als klein im Sinne der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels 2007 anzusehen, wenn sie in der Breite kleiner als 40 cm sind.
  2. Ein Balkon ist neben der Isolierverglasung wohnwerterhöhend, wenn er größer als 4 qm ist und eine Breite von 1,20 m hat.
  3. Die zur Benutzung zur Verfügung stehende Waschküche ist nicht wohnwerterhöhend, wenn sie von dem Wohngebäude 200 m entfernt ist.
  4. Eine Elektroinstallation ist unzureichend und damit wohnwertmindernd, wenn der Mieter damit neben einem Großgerät kein weiteres Elektrogerät betreiben kann.
  5. Wenn alle Rohre für die Be- und Entwässerung im Bad auf Putz verlegt sind, ist das wohnwertmindernde Merkmal der überwiegenden Aufputzverlegung erfüllt.
  6. Eine Wohnung ist nicht im Erdgeschoss, sondern im Hochparterre gelegen, wenn die Unterkante der Wohnungsfenster in Höhe der Oberkante der Hauseingangstür liegt.

LG Berlin, Urteil vom 03.11.2009 -63 S 184/09- in GE 2010, 767

LG Berlin – Erhöhungsverlangen hilfsweise, Bruttokaltmiete

1. Bei einem Mieterhöhungsverlangen, das für den Fall der Unwirksamkeit eines vorangegangenen Erhöhungsverlangens gelten soll, liegt eine zulässige Rechtsbedingung vor (Bestätigung von LG Berlin GE 2002,1266).
2. Für eine Erhöhung der Bruttomiete reicht die Angabe des vom Vermieter für maßgeblich erachteten Betriebskostenanteils im Mieterhöhungsverlangen, der nur bei Bestreiten im Rechtsstreit zu erläutern ist.
LG Berlin, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 67 S 236/09 – in GE 2010, 271