LG Stuttgart: Rückforderung bei Renovierung ohne Verpflichtung

Führt der Mieter nach Vertragsende im Vertrauen auf die Weisung des Vermieters ohne Kenntnis von der Unwirksamkeit der formularvertragli­chen Abwälzung der Schönheitsrepa­raturpflicht die Renovierungsarbei­ten aus, vorenthält er die Wohnung nicht und es steht ihm gegen den Vermieter ein Anspruch auf Ersatz der an den ausführenden Hand­werker gezahl­ten Geldbeträge zu.

LG Stuttgart v. 13.4.2000 – 16 S 154/99 -, WM 04, 665

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KG – Verspätete Annahme eines Vertragsangebotes duch Hausverwalter

Schriftform des Gewerbemietvertrags, § 147 Abs. 2 BGB, § 150 BGB

Behält sich der Vermieter die Annahme oder Ablehnung des ihm vorliegenden Mietvertragsangebots des Mieters vor, so richtet sich die Annahmefrist , bis zu deren Ablauf die Annahmeerklärung dem Mietinteressenten zugegangen sein muß, nach den regelmäßigen Umständen, soweit anderes nicht vereinbart ist. (Hier: Übermittlung der Annahmeerklärung der Hausverwaltung zum Formularmietvertrag über Ladenräume innerhalb fünf Werktagen als nach den Umständen großzügig bemessener Zeitraum).

KG, Urteil vom 22.03.1999 -23 U 8203/98- in WuM 1999, 323

KG – Erwerbers einer mit öffentlichen Mitteln modernisierten preisfreien Wohnung, Abzug von Kürzungsbeträgen

Die Verpflichtung aus MHG § 2 Abs 1 S 2 trifft nur denjenigen Vermieter, der den Mietzins nach MHG § 3 erhöht hat oder erhöhen könnte. Diese Voraussetzungen liegen bei dem Erwerber eines mit öffentlichen (oder ihnen gleichgestellten) Mitteln modernisierten preisfreien Wohnraums nicht vor. Unberührt bleibt eine rechtsgeschäftlich übernommene Verpflichtung des Erwerbers (oder ein mietvertragliche Verpflichtung des Veräußerers, in die er gem BGB § 571 eingetreten ist), den vom Mieter zu fordernden Mietzins in bestimmter Weise zu gestalten (Verpflichtungsmiete).

KG, RE vom 15.09.1997 -8 RE-Miet 6517/96- in WuM 1997, 605

BHG – Verjährungsbeginn für Heizkostenforderungen des Vermieters

Für den Beginn der Verjährung einer Heizkostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem dem Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht.

BGH, Urteil vom 19.12.1990 -VIII ARZ 5/90- in GE 1991, 139 und WuM 1991, 150

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BGH-Zwischenvermietung für Wohnraummieter

Der Mietvertrag, den die Bundesrepublik Deutschland mit dem Vermieter von Wohnungseigentum abschließt, um der ihr nach dem Natotruppenstatut und dem Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut obliegenden Verpflichtung zur Deckung des Wohnraumbedarfs der US-Streitkräfte nachzukommen, ist kein Wohnraummietvertrag.
BGH, Urteil vom 13.02.1985 -VIII ZR 36/84- in WuM 1985, 288; NJW 1985, 1722

BGH – Anforderungen an Nebenkostenabrechnung

Zur Frage, welche Angaben die dem Mieter von Gewerberaum zu erteilende Nebenkostenabrechnung des Vermieters enthalten muß, wenn die Mietsache Teil eines großen Gewerbezentrums und Wohnzentrums ist.

BGH, Urteil vom 23.11.1982 -VIII ZR 298/80- in GE 1982, 135; WuM 1982, 132

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