LG Berlin – Einseitige Umstellung von Gasherd auf Elektroherd zulässig?

Der Vermieter ist bei Fehlen einer ausdrücklichen entgegen stehenden Vereinbarung berechtigt, die Energieversorgung in Bezug auf die Kochmöglichkeit (den Herd der Wohnung auf Deutsch) von Gas auf Elektrizität umzustellen. Das Angebot eines Elektroherds stellt dann im Hinblick auf die vertraglich geschuldete Überlassung einer Kochmöglichkeit kein aliud dar.

LG Berlin Urteil vom 01.08.2006 -63 S 68/06- in GE 2006, 1616

BGH – Nikotinkonsum und besenreine Rückgabe

1. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Vermieters von Wohnraum gegen den Mieter wegen Verunreinigungen der Wohnung durch Tabakkonsum.
2. Die Verpflichtung zur „besenreinen“ Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich auf die Beseitigung grober Verschmutzungen.

BGH v. 28.06.2006 – VIII ZR 124/05 – WuM 2006, 513; GE 2006, 1158

BGH – Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln bei Vermieterwechsel

Wird vermieteter Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, verliert der Mieter dem Veräußerer gegenüber sein Zurückbehaltungsrecht an der rückständigen Miete wegen eines Mangels der Mietsache, der vor der Veräußerung entstanden ist. Vom Zeitpunkt der Veräußerung an ist nur noch der Erwerber zur Mangelbeseitigung verpflichtet und kann der Mieter nur die Leistung der diesem geschuldeten Miete bis zur Mangelbeseitigung verweigern.

BGH v. 19.6.2006 – VIII ZR 284/05 – WuM 2006, 435; GE 2006, 1034

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BGH – Zimmertüren und Verkehrssicherungspflicht

Der Vermieter einer Wohnung verstößt nicht gegen seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er die mit einem Glasausschnitt versehenen Zimmertüren der Wohnung, die insoweit den baurechtlichen Vorschriften entspricht, bei einer Vermietung an eine Familie mit Kleinkindern nicht mit Sicherheitsglas nachrüsten lässt.

BGH v. 16.05.2006 – VI ZR 189/05 – WuM 2006, 388; GE 2006, 906

BGH – Beweislast für Schadensersatz bei Fogging

Die Voraussetzungen für den von einem Mieter wegen des sogenannten Fogging gegen den Vermieter geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus § 536 a Abs. 1 Alt. 2 BGB einschließlich des Verschuldens des Vermieters sind vom Mieter darzulegen und zu beweisen. Insoweit gilt nur dann etwas anderes, wenn feststeht, dass die Schadensursache im Herrschafts- und Einflussbereich des Vermieters gesetzt worden ist; in diesem Fall muss sich der Vermieter hinsichtlich des Verschuldens entlasten.

BGH 8. Zivilsenat, Beschluß vom 25. Januar 2006 -VIII ZR 223/04- in WuM 2006, 147
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BGH – Mobilfunkanlage auch bei Herzschrittmacher kein Mangel

Zur Frage, ob dem Mieter von Wohnraum ein Anspruch gegen den Vermieter auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage zusteht, wenn die Anlage die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschreitet.

BGH v. 15.3.2006 – VIII ZR 74/05 – WuM 2006, 304; GE 2006, 777

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BGH – Mobilfunksendeanlage hält Grenzwerte ein

Zur Frage, ob dem Mieter von Wohnraum ein Anspruch gegen den Vermieter auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage zusteht, wenn die Anlage die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für elektromagnetische Felder nicht überschreitet.

BGH v. 15.3.2006 – VIII ZR 74/05 – WuM 2006, 304; GE 2006, 777

Der BGH sieht keine mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche nach § 1004 BGB, wenn die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten sind.

Auch der schwer kranke Mieter (hier: Herzschrittmacher, Bettlägerigkeit) muss darlegen, dass seine Gesundheit durch den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage, deren Errichtung der Vermieter gestattet hat, konkret gefährdet wird.

BGH zur Wohnflächenabweichung bei Dachterrasse

BGH zur Wohnflächenabweichung bei Dachterrasse

Entsprach es bei Abschluss des Mietvertrages der übereinstimmenden Vorstellung der Vertragsparteien, dass in der mit einer bestimmten Quadratmeterzahl angegebenen Wohnfläche die Dachterrasse der vermieteten Penthousewohnung zu einem nicht näher bestimmten, nicht unerheblichen Anteil enthalten ist, so kann der Mieter nicht im Nachhinein geltend machen, die vereinbarte Wohnfläche sei um mehr als 10 % unterschritten, weil die Terrassenfläche nach gesetzlichen Bestimmungen nur mit einem Bruchteil von weniger als der Hälfte – des gesetzlichen Maximalwerts – als Wohnfläche anzurechnen sei.

BGH v. 22.2.2006 – VIII ZR 219/04 – WuM 2006, 245; GE 2006, 642

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Kammergericht: Flächenabweichung als Mangel bei Gewerbemiete

Im Gewerberaum-Mietrecht können Minderungsansprüche wegen eines Flächenmangels durch Formularvereinbarung der Parteien, wonach die nachträgliche Feststellung einer von der im Vertrag enthaltenen abweichenden Größe keine Partei berechtigt, eine Änderung der Miete zu verlangen, vollständig ausgeschlossen werden.

KG, Urteil vom 29.08.2005 – 23 U 279/04 – in GE 2005, 1190

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